Rundschreiben Nr. 6/2018

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt eine Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz). Bereits im März diesen Jahres haben wir eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des Ministeriums abgegeben. Diese hatten wir Ihnen mit Rundschreiben vom 21.03.2018 weitergeleitet.

Nunmehr befindet sich der Gesetzesentwurf in der Ausschussberatung. Das Forum ist daher zur erneuten Stellungnahme aufgefordert worden.

Unsere heute an den Ausschussvorsitzenden übermittelte Stellungnahme übersenden wir Ihnen anliegend mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggfls. weitere Verwendung.

Aus hiesiger Sicht ist der Gesetzesentwurf grundsätzlich zu begrüßen. Wesentlicher Hintergrund der Gesetzesänderung sind erforderliche Anpassungen an die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2014 /52/EU. Die Gestaltungsspielräume des Landesgesetzgebers sind somit ohnehin gering.

Gegenüber dem ersten Entwurf neu hinzugekommen ist lediglich, dass eine Regelung gestrichen werden soll, demnach die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart auf einer Fläche von 1 ha bis weniger als 5 ha keiner standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls bedarf. Hier gab es eine landesrechtliche Besonderheit, die nunmehr wegfallen soll.

Wir haben dies ausdrücklich kritisiert, da so in Zukunft mehr Verwaltungsaufwand bzw. eine weitere Eigentumsbeschränkung der betroffenen Waldbesitzer entsteht.

Vermutlich ist diese Gesetzesänderung auf den Fall „Presterholt“ von vor 2 Jahren zurückzuführen, der große mediale und politische Wellen geschlagen hat. Auch dies haben wir klar kritisiert.

Für Einzelheiten ist auf die beigefügte Stellungnahme zu verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marten Waller
Geschäftsführer


Anhang
2018.09.27 Umwelt- und Agrarausschuss.pdf

Forum Eigentum und Naturschutz