Rundschreiben Nr. 9/2018

Stellungnahme Änderung Dauergrünlanderhaltungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

nachdem wir im Juni bereits eine erste Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Digitalisierung für das novellierte Dauergrünlanderhaltungsgesetz abgegeben hatten, ist das Forum Eigentum und Naturschutz nunmehr im Rahmen der Beratungen des Umwelt- und Agrarausschusses des Landtages aufgefordert worden, eine weitere Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben abzugeben.

Gegenüber dem Ministeriumsentwurf haben sich dabei bereits durchaus erhebliche Veränderungen ergeben, die als positiv zu bezeichnen sind. So wurden auch einige der in unserer ersten Stellungnahme angesprochenen Punkte berücksichtigt, insbesondere die Harmonisierung der Definition von Dauergrünland mit den europarechtlichen Regelungen und die genauere Definition von Flächen und Gebieten, in denen eine Umwandlung von Dauergrünland verboten ist.

In dem aktuellen Entwurf wurde insbesondere der letztgenannten Forderung sehr weitreichend nachgekommen, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Die präziseren Definitionen wurden allerdings im Wesentlichen durch Verweise auf DIN-Vorschriften erreicht. Diese sind nicht frei verfügbar, d.h. sie müssen kostenpflichtig vom Rechtsanwender beschafft werden. Diesen Umstand haben wir kritisiert.

Zu begrüßen ist auch eine grundlegende Veränderung der Regelungstechnik des DGLG. Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz definiert nun nur noch Flächen bzw. Gebiete, in denen eine Umwandlung verboten ist. Hiervon gibt es dann im Einzelfall eine Befreiungsmöglichkeit. Das generelle Verbot von Dauergrünlandumbruch mit der Möglichkeit der Ausnahme ist weggefallen. Die praktischen Auswirkungen dieser Änderung dürften sich aufgrund der europäischen Vorschriften zum Dauergrünlandschutz jedoch in Grenzen halten.

Für Einzelheiten ist auf unsere beigefügte Stellungnahme zu verweisen. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marten Waller
Geschäftsführer


Anhang
stn._forum_eigentum_und_naturschutz_zum_dauergruenlanderhaltungsgesetz.pdf

Forum Eigentum und Naturschutz