Rundschreiben Nr. 11/2019

Änderung des Landesnaturschutzgesetzes / Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die politische Sommerpause ist allmählich vorbei, sodass auch das Forum Eigentum und Naturschutz seine Arbeit wieder intensiviert.

 

Wir sind Seitens des Umwelt- und Agrarausschusses dazu aufgefordert worden zu einem Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Stellung zu beziehen. Der Gesetzesentwurf beschäftigt sich mit dem weiterhin brisanten Thema Wolf. Nach Vorstellung der AfD-Fraktion soll § 55 LNatSchG dahingehend geändert werden, dass von Wolfsschäden Betroffene auf Antrag einen Schadensausgleich erhalten, sofern sie vorher zumutbare Vorkehrungen zur Schadensprävention unternommen haben.

 

Den Gesetzesentwurf sowie unsere Stellungnahme dazu finden Sie anbei.

 

Der Ansatz der AfD-Fraktion, von Wolfsschäden Betroffenen einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch zuzubilligen, ist grundsätzlich begrüßenswert. In rechtsdogmatischer und rechtstechnischer Hinsicht haben wir allerdings Kritik vorgetragen. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, warum sich ein solcher Ausgleichsanspruch nur auf Wolfsschäden beziehen soll. Auch andere geschützte Tierarten, wie beispielsweise der Fischotter, verursachen Schäden, die auszugleichen sind. Für Einzelheiten ist auf die beigefügte Stellungnahme zu verweisen.

 

Abschließend möchte ich Sie schon jetzt darum bitten sich den Termin unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung vorzumerken. Diese wird am 28. Oktober 2019 um 17 Uhr in den Räumlichkeiten der Hermann Ehlers Stiftung (Gurlittstraße) in Kiel stattfinden. Als Gastrednerin hat die Staatssekretärin im MELUND, Frau Dr. Dorit Kuhnt, zugesagt. Eine Einladung  mit weiteren Einzelheiten wird zeitnah verschickt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Marten Waller

Geschäftsführer


Anlage: stn._forum_eigentum_u._naturschutz_v._28.08.2019.pdf

gesetzentwurf_der_afd-fraktion_drucksache_19-1360.pdf

Forum Eigentum und Naturschutz