Rundschreiben Nr. 13/2019

Bericht vom Runden Tisch Wolfsmanagement 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 11.10.2019 fand ein weiterer Runder Tisch Wolfsmanagement im LLUR in Flintbek statt, an dem auch das Forum Eigentum und Naturschutz teilgenommen hat.

 

Wir möchten Ihnen auf diesem Weg kurz die wesentlichen Eckpunkte des Termins mitteilen:

 

Laut Mitteilung des LLUR steht das Land in Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um sowohl artschutzrechtliche, als auch förderrechtliche Erleichterungen beim Thema Wolf aufgrund der Besonderheiten der schleswig-holsteinischen Schafhaltung zu erreichen. Seitens der Kommission sei signalisiert worden, dass bei Rissen an Deichen auch Ausgleichszahlungen ohne vorherige Präventionsmaßnahmen förderrechtlich zulässig sein könnten. Voraussetzung hierfür wäre aber ein detaillierter Nachweis, dass derartige Präventionsmaßnahmen tatsächlich nicht mit angemessenem Aufwand durchführbar sind.

 

Aus artenschutzrechtlicher Perspektive dürfte dies hingegen nicht gelten. „Wolfsfreie Gebiete“ an Deichen seien von der Kommission abgelehnt worden. Als notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Entnahmegenehmigung bedürfe es weiterhin zunächst einmal Präventionsmaßnahmen, auch im Bereich von Deichen. Solche könnten aus temporär aufgestellten Zäunen an bestimmten Deichabschnitten bestehen, da dies, jedenfalls nach Einschätzung des LLUR, bereits ausreichen könnte, um die Gefahr von Rissen durch Wölfe signifikant zu senken bzw. eine Habituierung der Wölfe zu verhindern. Entsprechendes ließe sich derzeit auch in anderen Landesteilen beobachten, so dass ein „Vollschutz“ vor dem Wolf (möglicherweise) gar nicht erforderlich sei.

 

Weiterer wesentlicher Punkt der Versammlung war der geplante Erlass der Allgemeinverfügung zum Abschuss des „Pinneberger Problemwolfes“ GW 924m. Jene Allgemeinverfügung ermöglicht es auch neben der vom LLUR beauftragten „Expertengruppe“ Jagdausübungsberechtigten im Entnahmegebiet den Wolf zu schießen. Dabei ist allerdings anzumerken, dass wenn weitere Wölfe das Gebiet durchwandern, die Verordnung automatisch (vorläufig) außer Kraft tritt. Außerdem scheinen technische Fragestellungen das LLUR bzw. MELUND überaus zu fordern. Ein Großteil des Vortrages beschäftigte sich mit der Frage, ob sämtliche Jäger in dem Gebiet unverzüglich nach Meldung des Abschusses des Problemwolfes oder dem Durchstreifen des Gebietes durch andere Wölfe per WhatsApp, SMS oder E-Mail zu informieren sind, um weitere (irrige) Abschüsse zu verhindern. Letztlich habe man sich aus Datenschutzgründen bzw. Erwägungen zur Netzabdeckung im ländlichen Bereich für die E-Mailvariante entschieden. Ein Jagdausübungsberechtigter ist insofern gehalten, stets seine E-Mailerreichbarkeit während der Jagdausübung zu kontrollieren, um sich nicht dem Risiko eines nicht von der Allgemeinverfügung gedeckten Abschusses und den sich daraus ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen auszusetzen. Die gewisse Absurdität dieser Erwägungen muss wohl nicht weiter betont werden.  

 

Die weiteren Tagesordnungspunkte erstreckten sich auf die Frage der personellen Ausstattung des Wolfsmanagement sowie der Statistik der Wolfsausbreitung in Deutschland und Schleswig-Holstein. Sollte hier noch Interesse bzw. Nachfragebedarf bestehen, stehen wir selbstverständlich für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

 

Abschließend möchte ich noch einmal an die Mitgliederversammlung am kommenden Montag, den 28.10.2019 um 17 Uhr in der Herrmann-Ehlers-Akademie in Kiel (Gulittstraße 1 - 3) erinnern. Frau Staatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt wird sicherlich auch zum Thema Wolfsmanagement Rede und Antwort stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Marten Waller

Geschäftsführer


Forum Eigentum und Naturschutz