Rundschreiben Nr. 16/2019

Neuregelungen zum Wolf

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

beigefügt leiten wir Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme eine Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zu den Neuregelungen im Artenschutzrecht beim Thema Wolf weiter. Eingehendere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie im Dokumenten- und Informationssystem des Bundestages (https://t1p.de/pq1x - gekürzter link)

 

Nur wenige Themen haben uns als Forum Eigentum und Naturschutz im Jahr 2019 so intensiv beschäftigt, wie der Wolf. Jüngst mussten wir fast täglich von gerissenen Schafen im Kreis Dithmarschen lesen. Erstmals ist es auch zu einem Autounfall mit einer vor dem Wolf flüchtenden Schafsherde gekommen. Ein Waldkindergarten hat seinen Betrieb eingestellt, da sich der Wolf mutmaßlich in jenem Forst aufhält. Die Brisanz des Themas nimmt somit weiter zu und wird uns auch voraussichtlich in 2020 intensiv beschäftigen.

 

Als Forum Eigentum und Naturschutz haben wir weiterhin eine klare Haltung. Es bedarf dringend eines Wolfsmanagements, um die Bestände aktiv zu regulieren. Besonders sensible Bereiche, insbesondere an der Küste vor dem Hintergrund der für die Deichsicherheit enorm wichtigen Schafhaltung, müssen wolfsfrei bleiben. Die apodiktisch aufgestellte Behauptung, der Wolf sei eine bedrohte Art, ist im Kontext der europäischen Populationen schon lange nicht mehr aufrecht zu erhalten.

 

Die nun getroffenen Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz gehen in die richtige Richtung. Statt „erheblichen“ reichen nunmehr „ernste“ wirtschaftliche Schäden gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG, um eine Entnahme zu rechtfertigen. Mit § 45a wird eine spezielle „lex Wolf“ eingeführt, der es möglich macht, dass wenn es zu Rissen kommen, nunmehr im Zweifel auch ein ganzes Rudel entnommen werden kann, bis die Rissserie gestoppt ist. Der Suche nach der „Nadel im Heuhaufen“ bedarf es insofern nicht mehr. Wolf-Hund-Hybriden können direkt entnommen werden. Außerdem wurde ein Anfütterungsverbot erlassen.  

 

Es bleiben aber dennoch viele Probleme ungelöst. Insbesondere betrifft dies die Zumutbarkeit der Herdenschutzmaßnahmen für die Weidetierhalter, insbesondere die Schäfer. Hier haben wir bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass es schlicht nicht leistbar ist, sämtliche Winterweiden wolfssicher einzuzäunen bzw. die erforderlichen Unterhaltungs- und Umsetzungsarbeiten zu gewährleisten. Hier ist der Europäische Gesetzgeber gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit eine Förderung der Schafshalter durch das Land möglich wird. Die bisherigen Initiativen der Landes- bzw. Bundesregierung sind insoweit schlicht ungenügend. Dies betrifft im Übrigen auch die Frage, den Wolf von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie zu übertragen. Stets erhält man als Antwort auf diese Forderung, dies sei politisch schwer umzusetzen, andere EU-Mitgliedsstaaten würden im Gegenzug eigene Forderung aufstellen. Dies mag so sein, entbindet unsere politischen Entscheidungsträger in Bund und Land jedoch nicht von ihrer Verantwortung gegenüber den heimischen Weidetierhaltern, zumindest endlich einmal entsprechende Initiativen zu starten, statt einfach mit den Schultern zu zucken.    

 

Als Forum werden wir das Thema selbstverständlich weiterhin intensiv begleiten.

 

Abschließend bedanke ich mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch in das Jahr 2020!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Marten Waller

Geschäftsführer


Anlage: bmu_pm_wolf.pdf



Forum Eigentum und Naturschutz