Rundschreiben Nr. 7/2019

Biotopverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wie bereits mit Rundschreiben vom 31.01.2019 mitgeteilt, ist das Forum zur Stellungnahme zur geplanten Novellierung der Biotopverordnung aufgefordert worden. Wir sind dem, wie anliegend ersichtlich, nunmehr nachgekommen.  

Mit der neuen Biotopverordnung wird die alte Biotopverordnung schlicht fortgeschrieben. Ein Hinterfragen der Biotopverordnung bzw. der Definitionen der Biotope findet gar nicht statt, auch wenn der Gesetzgeber dies mit der Befristung von Verordnungen ausdrücklich so bezweckt hat. Wir haben diesen Umstand daher in unserer Stellungnahme ausdrücklich kritisiert.  

Die Biotopverordnung wird zudem um drei weitere Biotoptypen erweitert, die Großseggenrieder, die Höhlen und Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna. Auch dies haben wir kritisiert. Die Großseggenrieder sind bereits über andere gesetzlich geschützte Biotope abgedeckt. Ein Vorhandensein von Höhlen ist, abgesehen von der Kalkberghöhle in Bad Segeberg, in Schleswig-Holstein zumindest fraglich. Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna soll es nach Aussage des Bundesamtes für Naturschutz möglichweise in der Helgoländer Rinne geben. Nachweise hierfür fehlen aber, weswegen es mit der Definition in der Biotopverordnung nach unserer Einschätzung zu einer Überregulierung bei gleichzeitiger Verunsicherung der Fischereibetriebe in der Nordsee kommt. Wir haben daher auch dies ausdrücklich kritisiert.  

Einzelheiten sind der beigefügten Stellungnahme zu entnehmen. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen  

Dr. Marten Waller
Geschäftsführer

Anhang
stellungnahme_biotopverordnung_forum_eigentum_u._naturschutz_1.pdf


Forum Eigentum und Naturschutz