Rundschreiben Nr. 10/2020
Naturschutzgebiet "Großer Mustiner See, Wald Buchhorst und Umgebung"
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt derzeit unter Federführung des Umweltministeriums im Kreis Herzogtum-Lauenburg ein neues Naturschutzgebiet im Bereich des Großen Mustiner Sees auszuweisen. Als Verband sind wir bestrebt, nicht nur die umweltpolitischen Themen auf der landespolitischen Bühne in Kiel, sondern auch regional in allen Teilen des Landes aufzugreifen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 19 Abs. 2 LNatSchG haben wir uns daher mit der beigefügten Stellungnahme zu Wort gemeldet und grundsätzlich kritikwürdige Punkte aus Sicht des Eigentumsschutzes angesprochen, wie insbesondere den Zwang, Ackerflächen innerhalb des Schutzgebietes zu Grünland umzuwandeln bzw. einer Nullnutzung zuzuführen. Dies stellt einen erheblichen finanziellen Schaden für die betroffenen Landwirte dar. Hingewiesen haben wir aber auch auf aus hiesiger Sicht unverhältnismäßige Einschränkungen des Jagdrechts, die gerade vor dem Hintergrund der Thematik Afrikanische Schweinepest überaus problematisch ist. Insbesondere aus Sicht der privaten Uferanlieger ist es zudem kritisch zu würdigen, dass das Naturschutzgebiet bis in den Siedlungsbereich von Mustin vordringt und private Gärten und Grünflächen unter Schutz stellt. Dies führt zu dem kuriosen Ergebnis, dass einige Bewohner ihren Hund im eigenen Garten (weil innerhalb des Naturschutzgebietes) nur noch an der Kurzleine führen dürfen.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte Stellungnahme. Wir werden das Verfahren weiter begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marten Waller
Geschäftsführer
Anlagen: anschreiben_llur_grosser_mustiner_see.pdf