Rundschreiben Nr. 4/2020
Entwurf Planungssicherstellungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
die Corona-Pandemie dominiert weiterhin das öffentliche Leben und dementsprechend auch die Arbeit des Forums. Auf diesem Weg möchten wir Sie daher über eine interessante Entwicklung auf der Ebene des Planungsrechts informieren, die sich vor dem Hintergrund der Corona-Situation ergeben hat. Am 29.04.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie beschlossen. Den Entwurf fügen wir dieser E-Mail mit bei.
Hintergrund des Gesetzes ist es, laufende Planungs- und Genehmigungsverfahren in Anbetracht der Pandemiesituation weiter durchführen zu können. Öffentliche Auslegungen von Antragsunterlagen oder Genehmigungsbescheiden und Öffentlichkeitsbeteiligungen in Planungsverfahren sind momentan in Folge der Kontaktbeschränkungen nicht mehr möglich. Entsprechendes gilt für Erörterungstermine und Antragskonferenzen. Insbesondere wenn solche Beteiligungsformen zwingend vorgeschrieben sind, können die Verfahren aktuell nicht fortgesetzt werden. Hier will das Gesetz Abhilfe schaffen.
Der Gesetzesentwurf sieht insofern formwahrende (!) Alternativen für die genannten Verfahrensschritte vor, um insbesondere eine physische Anwesenheit der zu beteiligenden Personen zu umgehen. Bekanntmachung und Unterlagen sowie andere Informationen sollen dazu über das Internet zugänglich gemacht werden (sofern dies nicht schon ohnehin der Fall ist). Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Onlinekonsultation eingeführt. Auch Telefon- und Videokonferenzen sollen möglich sein.
Als betroffene Gesetze ist hier insbesondere das UVP-Gesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Baugesetzbuch, das Wasserhaushaltsgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz sowie ferner das Raumordnungsgesetz zu nennen. Für viele unserer Mitglieder ergeben sich quasi täglich oder zumindest regelmäßig Berührungspunkte mit diesen Rechtsmaterien.
Es ist geplant, dass das neue Gesetz bzw. seine Regelungen auch für schon laufende, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren Anwendung finden. Bereits begonnene Verfahrensschritte können wiederholt werden, um den Anforderungen des neuen Gesetzes zu genügen. Insofern ist davon auszugehen, dass wir sehr kurzfristig einen neuen rechtlichen Rahmen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere mit Öffentlichkeitsbeteiligung, haben werden. Wir halten Sie insofern über die weiteren Entwicklungen unterrichtet.
Abschließend noch eine traurige Mitteilung in eigener Sache. Bereits Ende März verstarb unser langjähriges Mitglied im Repräsentantenausschuss, Axel-Werner Graf von Bülow nach langer schwerer Krankheit. Bis zuletzt setze er sich in unserer Runde und weit darüber hinaus für die Belange des Eigentums ein. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marten Waller