Rundschreiben Nr. 5/2020

Umweltgutachten 2020 vorgestellt

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

 

auf diesem Weg möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung in der vergangenen Woche sein neues Umweltgutachten vorgelegt hat. Das Umweltgutachten bildet eine maßgebliche Leitlinie bei der Weiterentwicklung der deutschen Umweltpolitik und ist insofern auch für uns von großer Relevanz. Die Kurzfassung fügen wir dieser E-Mail zur Kenntnisnahme mit bei. Die ausführliche Fassung finden Sie unter www.umweltrat.de.

 

Wenig überraschend geht der Umweltrat mit der deutschen Umweltpolitik hart ins Gericht. Ein Erreichen der Pariser Klimaziele sei nicht erkennbar. Es mangele an Transparenz darüber, welches Gesamtbudget an Treibhausgasen der deutschen Klimapolitik zugrunde liegt. Weiterhin bestünde auch ein Ambitionsdefizit, d.h. die nationalen Ziele würden noch keinen ausreichenden Beitrag zum globalen Klimaschutz darstellen. Schließlich gäbe es auch ein Umsetzungsdefizit, da die selbstgesetzten Ziele wiederholt nicht erreicht wurden. Der SRU stellt insofern die Forderung auf, ein deutsches CO2-Budget zu definieren, das mit den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens vereinbar ist. Nach Berechnungen des SRU würde die aktuell zu erwartende Immissionsmenge gem. den national getroffenen Klimaschutzzielen noch immer nahezu doppelt so hoch ausfallen, wie das eigentlich nach den Pariser Klimazielen zur Verfügung stehende Budget.

 

Als weiteres Thema wird die Kreislaufwirtschaft in den Fokus gerückt. Der Verbrauch von Rohstoffen müsse insgesamt verringert und Material solange wie nur möglich im Wirtschaftskreislauf erhalten werden. Der Gedanke ist dem deutschen Recht nicht fremd, nach Auffassung des SRU konzentriere man sich aktuell aber noch zu stark auf die letzten Lebensphase eines Produktes. In Betracht genommen werden sollte vielmehr der gesamte Lebenszyklus. Virulent wird dies am Beispiel Kunststoff. Aus Sicht des SRU müssen deshalb (erstens) die Stoffströme generell verringert werden und (zweitens) eine kreislaufwirtschaftsfähige Gestaltung von Produkten erfolgen, d.h. insbesondere die langlebige, reparaturfreundliche, recyclinggerechte und schadstofffreie Gestaltung von Produkten sei zu fokussieren.

 

Thematisiert wird selbstverständlich auch der Gewässerschutz. Oberflächengewässer seien in der EU großflächig übernutzt. Stoffeinträge und Eingriffe des Menschen in die Struktur hätten Flüsse, Auen und Seen beeinträchtigt und geschädigt. Deutschland sei noch weit davon entfernt, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Eine Trendwende sei nicht absehbar. Dies läge auch daran, dass es am politischen Willen zur Durchsetzung der Vorgaben fehlen würde und man zu sehr auf Freiwilligkeit und Kooperation setzen würde. So fordert der SRU – was uns hellhörig machen muss – dass die Flächenverfügbarkeit für Behörden und Maßnahmenträger erhöht werden sollte, nicht zuletzt durch die Ausdehnung von Vorkaufsrechten. Die personelle Ausstattung der Verbände und Kommunen zur besseren Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie müsse erhöht und schließlich mehr Akzeptanz für die Maßnahmen erzeugt werden. Vorschläge wie die Benennung von Schwerpunktflächen mit Bewirtschaftungsverboten bzw. Einschränkungen und die Ausweisung eines Vorkaufsrechts der Länder für derartige Flächen, sind nur die Spitze des Eisberges.

 

Einen weiteren Themenschwerpunkt bildet Verkehrslärm. Dieser sei ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Jeder zehnte Mensch in Deutschland sei durch den Lärmpegel des Straßenverkehrs betroffen. Lärmaktionspläne seien bislang auf kommunaler Ebene Mangelware. Es sollten daher nach Auffassung des SRU Regelungen geschaffen werden, demnach die Kommunen ab dem Überschreiten bestimmter Auslösewerte Lärmaktionspläne aufstellen müssen. Werte von 65 dbA am Tag und 55 dbA in der Nacht als Obergrenze sollten auch für bestehende Straßen festgeschrieben werden. Der SRU fordert dabei eine bessere finanziellen Ausstattung der Kommunen, um Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.

 

Als weiteres Thema wird die Stadtmobilität genannt. Hier sollte der Fokus auf Fuß- und Radwege und einen gut ausgebauten ÖPNV gelegt werden.

 

Eine weitere Forderung bildet die stärkere Entwicklung von Quartieren, die als Bindeglied zwischen Gebäude und Stadtteil im urbanen Raum dienen sollen. Innerhalb von Quartieren sollen die Kommunen ökologische Herausforderungen analysieren und bearbeiten können. Effizienzsteigerung und Wärmeversorgung im Gebäudebereich ist dabei nur ein Stichwort. In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch Nahwärmeversorgungskonzepte zu berücksichtigen. Die gemeinsame Sanierung mehrerer Gebäude im Verbund ist ein Ansatz, der auch durch das neue Gebäudeenergiegesetz zumindest schon angedeutet wird. Durch flankierende Förderprogramme sollen soziale Ungleichheiten vermieden werden, insbesondere wenn Mietern die Kosten von energetischen Sanierungsmaßnahmen auferlegt werden.

 

Das Papier schließt mit einem Katalog an Forderungen zur Zukunft der europäischen Umweltpolitik. Zwar sei die EU wichtiger Motor für die Entwicklung des Umweltrechts, gleichwohl seien noch immer nicht alle grundlegenden Weichenstellungen hinreichend erfolgt, so das Fazit des SRU. Weiterhin sei ein erheblicher Umsetzungs- und Vollzugsdefizit in den Mitgliedsstaaten zu beklagen. Der angekündigte europäische „Green Deal“ wird insofern begrüßt.

 

Diese Zusammenfassung soll nur einige Schlaglichter auf die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen betrachteten Themen bzw. die getroffenen Analysen und aufgestellten Forderungen werfen. Für Einzelheiten verweisen wir auf die beigefügte Zusammenfassung bzw. die Lektüre des vollständigen Gutachtens.

 

Als Fazit aus unserer Perspektive lässt sich festhalten, dass wenngleich sich in Teilen ein Stück weit der Eindruck der Schwarzmalerei aufdrängt, viele der getroffenen Analysen wohl nicht zu beanstanden sind. Darüber, welche Schlussfolgerungen man hieraus zieht, lässt sich aber sicherlich trefflich streiten. In nicht wenigen Punkten wird unterschwellig oder ganz offen der Ruf nach stärkerer staatlicher Intervention und Lenkung sowie im selben Atemzug der Beschränkung von Eigentümerbefugnissen deutlich. Dem treten wir, unserem Leitbild des Vorrangs von Eigentümerschutz und Freiwilligkeit folgend, entschieden entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Marten Waller

2020_umweltgutachten_kurzfassung.pdf

Forum Eigentum und Naturschutz