Rundschreiben Nr. 7/2020
Landesverordnung Kompensationsagenturen
Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
wir haben kürzlich davon Kenntnis erhalten, dass das MELUND auf Basis von § 9 Abs. 7 LNatSchG den Erlass einer Landesverordnung zur Einführung von sog. Kompensationsagenturen plant. Bedauerlicherweise wurden wir zunächst nicht am Verfahren beteiligt, konnten dies allerdings auf ausdrückliches Nachhaken doch noch erwirken.
Beigefügt übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme gegenüber dem Ministerium mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Sinn und Zweck der Kompensationsagenturen ist es, mit befreiender Wirkung von Vorhabenträgern deren naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzpflichten gegen Entgelt zu übernehmen. Grundsätzlich ist dieser Ansatz begrüßenswert, da er für viele Vorhabenträger eine erhebliche Erleichterung zur Umsetzung ihrer Kompensationspflichten bedeuten wird.
In mehreren Detailpunkten ist die Verordnung in unseren Augen gleichwohl missglückt. So ist insbesondere nicht nachvollziehbar, warum es natürlichen Personen verwehrt wird, als Kompensationsagenturen aufzutreten. Insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe ab einer gewissen Größenordnung dürfte dies ein durchaus interessantes Betätigungsfeld sein. Kritisiert haben wir auch einige unbestimmte Begrifflichkeiten. Ferner besteht die Sorge, dass derartige Kompensationsagenturen, insbesondere wenn sie mit einer gewissen Marktstellung ausgestattet sind, den Kampf um landwirtschaftliche Flächen weiter anheizen. Wir haben insofern eine Größenbegrenzung für derartige Agenturen ins Gespräch gebracht. Für Einzelheiten ist auf die beigefügte Stellungnahme zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marten Waller
stn._an_ministerium_-_landesverordnung_kompensationsagenturen.pdf