Rundschreiben Nr. 2/2021

Planungssicherstellungsgesetz verlängert

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bereits im vergangenen Jahr hatten wir in einem Rundschreiben auf das anlässlich der Corona-Pandemie erlassene (bzw. seinerzeit noch geplante) Planungssicherstellungsgesetz hingewiesen. Dieses ermöglicht die Sicherstellung von Beteiligungsrechten bei Infrastrukturvorhaben, etwa bei Bauleitverfahren nach dem BauGB, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren im Bereich Straßenbau, Stromtrassenbau, Gewässerausbau, dem Bundesnaturschutzgesetz u.a. auf rein digitalem Weg.

 

Öffentliche Bekanntmachungen können demnach über das Internet erfolgen. Ferner können auch die Planungsunterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden und schließlich kann statt Erörterungsterminen mit Einwendern auch eine sog. Online-Konsultation oder alternativ eine Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.

 

Das Bundeskabinett hat gestern auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2022 beschlossen. Wir verweisen auf die beigefügte Pressemitteilung.

 

Die Verlängerung des Gesetzes wird von hier aus ausdrücklich begrüßt. Wenngleich die digitale Kommunikation den persönlichen menschlichen Kontakt insbesondere im Hinblick auf Erörterungstermine sicherlich keinesfalls ersetzen kann und sollte, stellt sich die Frage, warum bei Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, auch unabhängig von der aktuellen Pandemie-Situation, Bekanntmachungen bzw. die Bereitstellung von Planungsunterlagen über das Internet nicht ohnehin längst Standard sind, sondern die Bürger noch immer in vielen Fällen auf zugigen Fluren in Behörden öffentlich ausliegende Unterlagen durchblättern und abfotografieren müssen. Insofern mag es einer der wenigen positiven Aspekte der Pandemie sein, dass sich diese bei Verwaltungsverfahren als Katalysator für eine längst überfällige Digitalisierung auswirkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Marten Waller

Geschäftsführer

Anlage: pm_bmu_20.01.2021.pdf


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